Projekt Beschreibung

Schule, Hochschule und Forschung

8.1 Forschung und Lehre: in Freiheit und als Einheit

Die AfD fühlt sich dem Humboldtschen Bildungsideal verpflichtet. Die Freiheit von Forschung und Lehre sind unabdingbare Grundvoraussetzungen für wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb müssen die Hochschulen über Art und Umfang ihres Studienangebotes frei entscheiden können. Der Wissenschaftsbetrieb muss vor ausufernden bürokratischen Regelungen geschützt werden und die Wissenschaft muss frei von ideologischen Zwängen sein. Das Ethos der Wissenschaft, zu dem die Kritikfähigkeit, Unvoreingenommenheit und der Respekt vor anderen Wissenschaftlern und ihren Leistungen gehört, ist zu stärken. Deutsch soll als Lehrsprache erhalten werden.

Die Einheit von Forschung und Lehre ist das Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und Hochschulen mit Universitätsstatus. Deshalb sollten ausschließlich diese das Promotions- und Habilitationsrecht besitzen.

8.1.1 Autonomie durch Grundfinanzierung stärken

Deutschland verfügt über eine differenzierte Hochschullandschaft von Universitäten und Fachhochschulen, über die Kunst- und Musikhochschulen bis zu den Theologischen und Pädagogischen Hochschulen. Sie erfüllen auf hohem Niveau unterschiedliche Aufgaben und Ziele. Um den Anschluss an die internationale Spitzenforschung und Lehre wieder zu erreichen, sind Universitäten entsprechend auszustatten.

Die Studienabschlüsse müssen wieder klare Inhalte und Fertigkeiten vermitteln und ein eindeutiges Profil haben. Pädagogische Hochschulen für Grund-, Haupt- und Realschullehramt sind flächendeckend wieder einzuführen. Berufsbezogene Studienfächer und das duale System sind zu stärken. Auch kleine Fächer müssen erhalten werden, um die Vielfalt der Lehre und Forschung zu bewahren.

Die Freiheit von Forschung und Lehre ist nur durch eine verlässliche staatliche Grundfinanzierung gewährleistet. Die AfD fordert deshalb, die oft politisch-ideologische Vergabe von staatlichen Drittmitteln durch eine Erhöhung der Grundfinanzierung zu ersetzen.

8.1.2 Förderung der „Gender-Forschung” beenden

Die Gender-Forschung erfüllt nicht den Anspruch, der an seriöse Forschung gestellt werden muss. Ihre Methoden genügen nicht den Kriterien der Wissenschaft, da ihre Zielsetzung primär politisch motiviert ist. Bund und Länder dürfen daher keine Sondermittel für die Gender-Forschung mehr bereitstellen. Bestehende Genderprofessuren sollten nicht mehr nachbesetzt, laufende Gender-Forschungsprojekte nicht weiter verlängert werden.

8.1.3 Diplom, Magister und Staatsexamen wieder einführen

Die Änderung des bewährten Studiensystems durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Bologna- Prozess) war insgesamt ein Missgriff. Speziell nach dem Bachelor-Abschluss ist die Qualifikation der Absolventen für den Arbeitsmarkt häufig nicht zufriedenstellend. Unbeschadet der Gültigkeit erworbener Bachelor- und Mastergrade fordert die AfD die Rückkehr zu den bewährten Studienabschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen und den entsprechenden Regularien. Bei diesen Studiengängen sind Studienplatzwechsel dann auch wieder problemlos möglich. Planwirtschaftliche Zielvorgaben zu Studentenzahlen, Studienerfolg und Frauenanteil lehnen wir ab. Auch für Studienabschlüsse darf es keine Quoten geben.

8.1.4 Studienanforderungen erhöhen

Die AfD begrüßt die zentrale Rolle der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit unseres Landes. Es soll Aufnahmeprüfungen insbesondere für technische, naturwissenschaftliche und medizinische Studienfächer geben. Ständig sinkende schulische Anforderungen haben dazu geführt, dass mit bestandenem Abitur die Hochschulreife nicht mehr gesichert ist. Die Anforderungen an Studenten dürfen sich keinesfalls dem gesunkenen Niveau anpassen, sondern müssen sich an den international höchsten Standards ausrichten. Die AfD fordert deshalb leistungs- und eignungsbezogene Auswahlverfahren für verschiedene Hochschultypen. Es gilt „Qualität vor Quantität“.

8.2 Unser Schulsystem: Stark durch Differenzierung

Eine Politik, die eine nach unten nivellierende Einheitsschule anstrebt und dabei einen Qualitätsverlust in Kauf nimmt, bedroht die Zukunftsfähigkeit junger Menschen und die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft. Wir befürworten uneingeschränkt das Leistungsprinzip. Schüler haben ein Recht darauf, in einem nach oben und unten durchlässigen Schulsystem Erfolge und Niederlagen zu erfahren.

8.2.1 Die Einheitsschule führt zu Qualitätsverlust

Ständig sinkende Anforderungen haben dazu geführt, dass Schüler nicht mehr die Grundkenntnisse besitzen, die in der Berufsausbildung oder im Studium benötigt werden. Ebenfalls fehlt es an der erforderlichen Allgemeinbildung, die zur verantwortungsvollen Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten notwendig ist. Es ist falsch, Eltern und Jugendlichen einzureden, nur derjenige Bildungsweg sei erfolgreich, der zu einer Hochschule führe. Ein gegliedertes Schulsystem muss die Begabungen und Stärken von Schülern erkennen und fördern.

8.2.2 Wissensvermittlung muss zentrales Anliegen bleiben

Die Bildungsstandards in allen Schulformen müssen sich an den höchsten in Deutschland ausrichten, um unseren Schulabgängern die besten Chancen in Ausbildung und Studium zu sichern. Die Wissensvermittlung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Lernstrategien) muss zentrales Anliegen der Schule bleiben. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass an den Oberschulen wieder Bildungsinhalte im Mittelpunkt eines vom Fachlehrer geleiteten Unterrichts stehen und Kompetenzen ihnen untergeordnet bleiben. Leistungsanforderungen und Notengebung müssen bundesweit vergleichbar sein. Zugangsvoraussetzung für das Gymnasium dürfen allein landesweit verbindliche Leistungskriterien sein. Das Abitur muss wieder eine Hochschulreifeprüfung werden.

8.2.3 Leistungsbereitschaft und Disziplin stärken

Leistungsbereitschaft und Disziplin sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Wissensvermittlung. Die Erziehung der Schüler dazu ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Das entsprechende Verhalten der Schüler kann nur durchgesetzt werden, wenn den Lehrern die dazu geeigneten Maßnahmen zur Verfügung stehen und deren Durchsetzung nicht ständig hinterfragt wird. Schulverweigerung, Null-Bock-Mentalität, Disziplinlosigkeit, Mobbing und Gewalt in der Schule sind nicht zu tolerieren und unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten angemessen zu ahnden. Die Wahlfreiheit zwischen Halbtags- und Ganztagsklassen muss erhalten bleiben.

8.2.4 Politisch-ideologische Indoktrination darf es an der Schule nicht geben

Das Klassenzimmer darf kein Ort der politischen Indoktrination sein. An deutschen Schulen wird oft nicht die Bildung einer eigenen Meinung gefördert, sondern die unkritische Übernahme ideologischer Vorgaben. Ziel der schulischen Bildung muss jedoch der eigenverantwortlich denkende Bürger sein.

Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht lehnen wir ebenso entschieden ab wie die ideologische Beeinflussung durch das „Gender-Mainstreaming“. Das traditionelle Familienbild darf dadurch nicht zerstört werden. Unsere Kinder dürfen in der Schule nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden.

8.2.5 Duale berufliche Bildung stärken und erhalten

Die duale Ausbildung in Unternehmen und staatlichen Berufsschulen ist ein Erfolgsmodell. Jedoch gefährden das Streben nach immer höheren Abiturienten- und Akademikerquoten sowie unzureichende Kenntnisse von Haupt- und Realschulabsolventen den Nachwuchs in den Ausbildungsberufen. Zahlreiche Lehrstellen können aus Mangel an ausreichend qualifizierten Bewerbern nicht besetzt werden. Berufliche Fach- und Meisterschulen müssen als tragende Säulen der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens erhalten und gestärkt werden.

8.2.6 Keine Inklusion um „jeden Preis”. Förder- und Sonderschulen erhalten

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt unsere bewährten Förder- und Sonderschulen keineswegs in Frage. Die Forderung, behinderten Kindern Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren, ist bereits umfassend und erfolgreich erfüllt. Die ideologisch motivierte Inklusion „um jeden Preis“ verursacht erhebliche Kosten und hemmt behinderte wie nicht behinderte Schüler in ihrem Lernerfolg. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein. Die Eltern sollen auch weiterhin das Recht haben, ihre Kinder in diese Einrichtungen zu schicken.

8.2.7 Koranschulen schließen. Islamkunde in den Ethikunterricht integrieren

Soweit ein bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht stattfindet, fordern wir eine Islamkunde in deutscher Sprache für alle muslimischen Schüler. Die Lehrer sollten von verfassungstreuen Islamwissenschaftlern an deutschen Universitäten ausgebildet werden, die nicht von islamischen Verbänden beeinflusst sein dürfen. Solange der Islam keine echte Reformation durchlaufen hat, fordern wir die Schließung von Koranschulen wegen der unkontrollierbaren Gefahr einer radikalen verfassungsfeindlichen Indoktrination.

8.2.8 Keine Sonderrechte für muslimische Schüler

Wir lehnen Sonderrechte für muslimische Schüler ab und fordern die Teilnahme am Sportunterricht und an Klassenfahrten ohne Ausnahme. Muslimische Schüler und ihre Eltern haben auch weibliche Lehrkräfte als Vertreter unserer Werte und unserer staatlichen Ordnung uneingeschränkt zu akzeptieren.

8.3 Nein zu „Gender-Mainstreaming” und Frühsexualisierung

Die Gender-Ideologie und die damit verbundene Frühsexualisierung, staatliche Ausgaben für pseudowissenschaftliche „Gender-Studies“, Quotenregelungen und eine Verunstaltung der deutschen Sprache sind zu stoppen. Gleichberechtigung muss wieder Chancengleichheit bedeuten.

Viele der im Bereich des „Gender-Mainstreamings” vertretenen Ansichten widersprechen den Ergebnissen der Naturwissenschaft, der Entwicklungspsychologie und der Lebenserfahrung. Wir wenden uns daher gegen jede staatliche Förderung von „Gender-Studies“.

Die Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und wirkt damit traditionellen Wertvorstellungen und spezifischen Geschlechterrollen in den Familien entgegen. Das klassische Rollenverständnis von Mann und Frau soll durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen systematisch „korrigiert“ werden. Die AfD lehnt diese Geschlechterpädagogik als Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das vom Grundgesetz garantierte Elternrecht auf Erziehung ab.

Ebenso fordert die AfD, keine Frühsexualisierung in Krippen, Kindergärten und an den Schulen zuzulassen und die Verunsicherung der Kinder in Bezug auf ihre sexuelle Identität einzustellen.

8.3.1 Keine „geschlechterneutrale” Umgestaltung der deutschen Sprache

Die deutsche Sprache wird abstrus umgestaltet, damit sich die Geschlechteraufhebung auch im alltäglichen Sprachgebrauch wiederfindet. Die AfD lehnt die behördlich verordneten geschlechterneutralen Worterfindungen als Eingriff in die natürlich gewachsene Kultur und Tradition unserer Sprache ab.

8.3.2 Geschlechterquoten sind leistungsfeindlich und ungerecht

Die AfD lehnt Geschlechterquoten im Studium oder in der Arbeitswelt generell ab, da Quoten leistungsfeindlich und ungerecht sind und andere Benachteiligungen schaffen. Die AfD vertritt die Meinung, dass Quoten kein geeignetes Mittel zur Gleichberechtigung von Mann und Frau darstellen. Auch die Einrichtung spezieller Frauenstudiengänge lehnen wir ab. Die AfD unterstreicht stattdessen die grundrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau (im Sinne von Chancengleichheit). Eine Gleichstellungspolitik im Sinne von Ergebnisgleichheit lehnt die AfD hingegen ab.